Facebook Personen markieren und verlinken

Wie kann ich bei Facebook eine Person markieren? Wie lassen sich bei Facebook einzelne Personen in einem Kommentar oder in einem normalen Beitrag erwähnen? Diese Frage hat sich sicher schon einmal der eine oder andere Facebook-Nutzer gestellt, der entweder gesehen hat wie andere Personen in einem Beitrag oder Kommentar markiert wurden oder aber der selbst mal von einem Freund markiert wurde. Wenn man einmal weiß, wie man bei Facebook einzelne Personen in einem Beitrag markieren und verlinken kann, dann ist es ganz einfach. Nachfolgend haben wir eine kurze Anleitung erstellt.

Facebook Personen markieren und verlinken

Willst Du bei Facebook eine Person in einem Beitrag oder einem Kommentar erwähnen, dann geht das recht einfach und ähnlich wie es der eine oder andere Nutzer vielleicht schon aus anderen Apps kennt.

Um die Person zu markieren und zu verlinken musst Du in dem Kommentar oder in dem Beitrag einfach ein @-Zeichen eintippen und hinter das AT-Zeichen den Namen der Person eingeben. Sobald Du das AT-Zeichen eingegeben und den Anfangsbuchstaben von der Person bzw. den Freunde den Du verlinken möchtest eingegeben hast, öffnet sich ein kleines Fenster mit deinen Freunden und du kannst diese hier ganz einfach auswählen. Das AT-Zeichen wird übrigens nach der Auswahl von dem Freund entfernt, die Verlinkung bleibt aber blau markiert.

Einmal abgeschickt wird die Person in dem Beitrag verknüpft bzw. verlinkt und erhält darüber auch eine Benachrichtigung „xx hat dich in einem Beitrag markiert“.

Facebook-Freunde auf dem Handy markieren

Natürlich kannst Du deine Facebook-Freunde auch auf dem Handy markieren und verlinken, der Ablauf ist dabei identisch. Schreibe den Namen von deinem Freund hinter dem @-Zeichen und Du solltest eine Liste mit den Freunden angezeigt bekommen, die mit dem eingegebenen Buchstaben anfangen.

Zu beachten ist dabei noch, wenn Du beispielsweise in einer privaten Gruppe jemanden markierst, der nicht auf diese Gruppe zugreifen kann, dann kann derjenige auch nicht an der Unterhaltung teilnehmen, solange dieser nicht auch Mitglied dieser geschlossenen Gruppe wird.

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